VERFASSUNGSGERICHT KIPPT VORRATSDATENSPEICHERUNG

Das Bundesverfassungsgericht hat heute sein Urteil zur Vorratsdatenspeicherung verkündet. Diese verstoße gegen das Grundgesetz und sei damit unzulässig, so die Richter in Karlsruhe.

Nach Auffassung der Richter ist die Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem Fernmeldegeheimnis vereinbar. Die bereits bei den Telekommunikationsunternehmen gespeicherten Verbindungsdaten müssen nun gelöscht und von der Politik ein neues Gesetz erarbeitet werden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Nutzung der Daten zuvor bereits auf schwere Straftaten eingeschränkt. Am 15. Dezember fand schließlich eine mündliche Anhörung statt, wo unter anderem ein Teil der 35.000 Menschen zu Wort kamen, die Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingereicht hatten.

Gegen die Vorratsdatenspeicherung hatte sich eine breite Bewegung zusammengefunden. Diese bildete später auch die Basis für weitere Initiativen im Bereich der Netzpolitik. Sie kann nun einen großen Erfolg feiern. Immerhin hatten viele Aktive bis zum Schluss Zweifel, ob das Gericht die Datenspeicherung wirklich komplett für unzulässig erklärt.

Quelle: winfuture.de

Volltextsuche



Digital Desire Group, S.L.

Aptdo. de correos 396
03590 Altea (Alicante)
España
Tel.: +34 659.852.684


News & Updates


Social Bookmarks

Lesezeichen setzen bei del.icio.us Lesezeichen setzen bei Mister Wong Lesezeichen setzen bei Linkarena Lesezeichen setzen bei Google Lesezeichen setzen bei FURL Lesezeichen setzen bei digg Lesezeichen setzen bei Webnews Lesezeichen setzen bei Yahoo MyWeb Informationen

Informationen zu Social Bookmarks

Social Bookmarks sind Lesezeichen auf Webseiten, welche online über einen Social Bookmarking Dienst per Web-Browser verwaltet werden. Diese Dienste ermöglichen im allgemeinen ein privates sowie öffentliches Speichern der Lesezeichen. Die öffentlich gespeicherten Lesezeichen könnte man mit einer Art Webverzeichnis vergleichen, die dem Nutzer helfen, für ihn relevante Webseiten und Artikel zu finden.

Das Ranking (Rangfolge der Suchergebnisse) der zu jedem Themengebiet vorhandenen Webseiten wird nicht wie z.B. bei Google über einen Ranking Algorithmus berechnet, sondern über die Anzahl der Lesezeichen, welche von Benutzern auf die jeweilige Website gesetzt wurden. Je mehr Benutzer eine Website "bookmarken", desto höher erscheint sie in den Ergebnissen.